Die Zuchthausstrafen beziehen sich bei Bachmann und Reinsdorf auf das Attentat in dem Willemsen'schen Lokale in Elberfeld, bei Holzhauer auf Beihülfe zum Hochverrath, bei Rupsch und Küchler auf die Explosion an der Festhalle zu Rüdesheim. In Betreff des versuchten Attentats auf dem Niederwald wird in den Erkenntnißgründen Folgendes ausgeführt: Schon am 9. September hat (in Elberfeld) eine Conferenz stattgefunden, in welcher Reinsdorf vorschlug, bei der Enthüllungsfeier des Niederwald-Denkmals etwas zu begehen. Reinsdorf wollte selbst nach Rüdesheim reisen. Am 23. September sagte jedoch Küchler dem Rupsch: er solle zu Reinsdorf, der zur Zeit im Krankenhause lag, gehen; dieser habe ihn ausersehen, zu der Enthüllungsfeier zu fahren und dort Seine Majestät den Kaiser, den deutschen Kronprinzen und alle Generale, wie Küchler sich ausdrückte, zu tödten. Rupsch leistete dieser Aufforderung des Küchler auch sofort Folge, und nachdem ihm Reinsdorf den Auftrag persönlich mitgetheilt, und er von Holzhauer das Dynamit und das nöthige Reisegeld erhalten hatte, reiste er in Begleitung des Küchler nach Rüdesheim. Hier handelten Beide in sehr wohl überlegter Weise. Sie suchten sich am Abende vorher zunächst den Ort aus, wohin sie das Dynamit legen wollten, holten es alsdann und verbanden es mit einer bis in den Wald sich hinziehenden Zündschnur, welch' letztere sie mit Gras, Laub und Erde bedeckten. Am folgenden Tage waren sie bemüht, die Explosion zu vollführen; dies gelang ihnen jedoch nicht. Es entsteht nun hier die Frage: Ist die ganze Geschichte glaublich, da ein objectiver Thatbestand nicht vorliegt? Der Gerichtshof hat die volle Ueberzeugung gewonnen, daß die Explosion in der von den Angeklagten erzählten Weise versucht worden ist. Der Gerichtshof hält die Aussage des Küchler für glaubwürdig, daß Rupsch znnächst den Schwamm entzündete, dieser aber in Folge der großen Nässe nicht brennen wollte, daß Rupsch alsdann neuen Schwamm von ihm forderte, aber das Anzünden des letzteren ebenfalls wirkungslos blieb, da die Zündschnur vollständig durchnäßt war. Es steht nun fest, daß es in der Nacht vom 27. zum 28. September 1883 sehr geregnet hat und nach den Bekundungen des Sachverständigen, Major Pagenstecher, ist es daher ganz erklärlich, daß die Explosion nicht erfolgte. Daß Rupsch die Zündschnur durchschnitten, um die Explosion zu vereiteln, glaubt der Gerichtshof nicht. Der Gerichtshof ist der Meinung, Rupsch sei gar nicht Willens gewesen, das Attentat zu vereiteln, denn einmal behauptet er selbst nicht, daß er nach Rüdesheim gefahren sei, um das Attentat zu vereiteln, sondern um sich auf Kosten Anderer zu amüsiren, und andererseits ist der Gerichtshof der Ansicht, wenn es dem Rupsch mit der Verhinderung des Attentats ernst gewesen wäre, dann hätte er doch nicht nöthig gehabt, die Einschnitte in die Baumstämme zu machen, um am folgenden Tage die Zündschnur wiederzufinden. Für seine fernere Schuld spricht, daß, nachdem das Attentat mißlungen, er gleich darauf den Entschluß faßte, die Festhalle in Rüdesheim in die Luft zu sprengen und diesen Entschluß auch zur Ausführung brachte. Es ist undenkbar, daß Jemand, der soeben von der Begehung eines Mordes freiwillig Abstand genommen hat, sofort den Entschluß faßt, einen anderen Mord zu begehen. Küchler ist nun gleich dem Rupsch als Thäter zu bestrafen. Er hat nicht blos Wache gestanden, er nahm an der Legung des Dynamit Theil, wickelte die mit dem Dynamit verbundene Zündschnur auf und half dem Rupsch nach neuem Schwamm suchen. Dies Alles sind Handlungen, die zweifellos für die Mitthäterschaft sprechen. Daß Küchler nur mitgereist war, um das Attentat zu verhindern, kann ihm in keiner Weise geglaubt werden. Er leugnete anfänglich, den Rupsch überhaupt zu kennen, suchte durch seine Verwandten einen Alibi-Beweis zu führen, und als ihm nachgewiesen wurde, daß er in Koblenz seine Uhr versetzt habe, gab er dies wohl zu, leugnete aber immer noch, überhaupt auf dem Niederwald gewesen zu sein. Noch in den jüngsten Tagen hat man einen „Kassiber" bei ihm vorgefunden, in welchem er seine Verwandten um Geld bat, um seine Flucht zu bewerkstelligen. Erst im Audienztermin läßt er sich zu dem Geständniß herbei, dabei gewesen zu sein, dies sei aber nur geschehen, um das Attentat zu verhindern. Ist es einmal unglaublich, daß zwei Leute die Begehung eines Attentats unternehmen, um die Ausführung desselben zu verhindern, so hat Küchler absolut nichts gethan, um das Attentat zu vereiteln. Er sagt wohl: er habe deshalb das Dynamit in die Drainage gelegt, weil er hoffte, es werde Wasser in dieselbe kommen, und alsdann das Dynamit wirkungslos bleiben; er mußte sich jedoch aber auch sagen, daß seine Hoffnung ihn täuschen und nicht soviel Wasser in die Drainage kommen könne, um die Wirkung zu verhindern. Daß bei Rupsch und Küchler die Absicht vorgewaltet hat, Se. Majestät den Kaiser, den deutschen Kronprinzen nebst Umgebung zu tödten, steht außer allem Zweifel. Daß die Explosion, wenn sie nicht durch den Regen vereitelt worden wäre, objektiv geeignet gewesen wäre, die Insassen der vorüberfahrenden Wagen zu tödten, hat uns der Sachverständige, Herr Major Pagenstecher, bekundet. Es ist nun in Erwägung zu ziehen, daß Rupsch den anarchistischen Ideen huldigte, daß er ein eifriger Leser der „Freiheit" war, daß, als er bei seinem Prinzipal einmal einen Diebstahl beging, er zur Rede gestellt, antwortete: „Eigenthum ist Diebstahl," daß er ferner äußerte: „Es sei ihm ein Leichtes, 500 Gesinnungsgenossen | zusammenzubringen, er könne aus Säuren Dynamit bereiten; ja daß er sogar einmal, über sein Treiben zur Rede gestellt, antwortete: Es ist mir sehr gleichgültig, auf welche Art ich zu Grunde gehe, werde ich einmal gefaßt, dann nehme ich eine Nitro-Glycerin-Hülse in den Mund und tödte mich selbst. Was nun den Küchler anlangt, so zählte dieser ebenfalls zu den eifrigsten Anhängern der anarchistischen Partei, beherbergte sogar längere Zeit den Reinsdorf. Reinsdorf bekennt frei und offen, daß er die Angeklagten Rupsch und Küchler angestiftet hat, nach dem Niederwald zu reisen und dort Se. Majestät den Kaiser, den deutschen Kronprinzen und überhaupt alle dort versammelten deutschen Bundesfürsten zu tödten. Er bemerkte dem Rupsch: Eine solche Gelegenheit, wie die Enthüllungsfeier, biete sich nicht wieder, dort sei die ganze Gesellschaft zusammen. Ja, Reinsdorf bekennt frei und offen: er habe die Absicht gehabt, eine Ermordung des Kaisers zu veranlassen, er bezeichnet diese That als eine Nothwendigkeit zur Ausführung seiner anarchistischen Ideen. Danach ist Reinsdorf als Anstifter des Hochverraths zu bestrafen. Es ist nun in Erwägung zu ziehen, in welch' schleichender Weise das Verbrechen zur Ausführung gebracht werden sollte. Während die Thäter selbst in Sicherheit waren, sollte eine Explosion erfolgen, die geeignet gewesen wäre, eine große Anzahl von Menschen zu tödten, und das an einem Tage, der für ganz Deutfchland ein Nationalfesttag war. Es ist des Weiteren zu erwägen, daß gegen Se. Majestät den Kaiser der Mordversuch zunächst gerichtet war, der Landesherr von Rupsch, Küchler und Reinsdorf ist. Es ist den Angeklagten nicht gelungen, den Nachweis zu führen, daß sie aus politischen Motiven gehandelt. Das Verbrechen ist demnach eine ehrlose Handlung, so daß neben der Todesstrafe auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden mußte. Zur Ausbildung von Turnlehrerinnen wird im Jahre 1885 ein dreimonatlicher Cursus in der Kgl. Turnlehrer-Bildungsanstalt zu Berlin abgehalten werden und ist Termin zur Eröffnung desselben auf Mittwoch den 8. April anberaumt worden. Die Anmeldung muß spätestens bis zum 20. Februar beim Cultusminister erfolgen, und zwar seitens der in einem Lehramt stehenden Bewerberinnen durch die vorgesetzte Dienstbehörde, seitens der anderen unmittelbar. Der Reichskanzler Fürst von Bismarck erläßt folgendes Dankschreiben: „Berlin, den 21. December 1884. Aus Anlaß des Reichstagsvotums vom 15. d. M. sind mir aus allen Theilen des Reiches so zahlreiche Kundgebungen zugegangen, daß ich außer Stande bin, eine jede derselben besonders zu beantworten. Dem Mißtrauensvotum, welches die Mehrheit des Reichstages durch Ablehnung dienstlich unentbehrlicher Mittel mir ertheilt hat, stehen zahlreiche Beweise des Vertrauens gegenüber, mit welchem das deutsche Volk die von mir vertretene auswärtige Politik Seiner Majestät des Kaisers zu unterstützen bereit ist. In den Kundgebungen der im Volke lebendigen nationalen Gesinnung finde ich die Ermuthigung, auch bei abnehmenden Kräften auszuharren im Kampfe gegen die Parteien, deren Unverträglichkeit unter einander und deren Einmüthigkeit im Widerstande gegen jede staatliche Leitung die Entwickelung des Reiches hemmen und unsere mit schweren Opfern von der Nation erkämpfte Einheit gefährden. Alle Diejenigen, welche mir in der gegenwärtigen Phase dieses Kampfes ihr Einverständniß kundgegeben und ihren Beistand zugesagt haben, bitte ich meinen verbindlichsten Dank auf diesem Wege entgegennehmen zu wollen. v. Bismarck." In den Blättern ist wiederholt der Wunsch ausgesprochen worden, daß der Reichstagsbeschluß vom 15. mit einer Auflösung des Reichstags beantwortet werde. In maßgebenden Kreisen hat man es jedoch für richtiger gehalten, hiervon Abstand zu nehmen. Denn einmal ist der betreffende Reichstagsbeschluß noch kein definitiver, sodann wäre es vielleicht voreilig, die ultramontan-demokratische Majorität in einer Politik zu stören, welche das beste Mittel ist, dem deutschen Volke die Augen über Wesen und Ziele derselben zu öffnen. Das Maß dieser Majorität ist noch nicht voll! Einem Artikel des Schwäbischen Merkur über den Reichstagsbeschluß vom 15. entnehmen wir folgende treffende Ausführungen und berechtigte Mahnungen: „Kein Wunder, daß der Reichstagsbeschluß vom 15. December ein begreifliches Aufsehen weit über Deutschland hinaus |