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Suchresultate für 'None' in Amtspresse Preußens (1354 Treffer):

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  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    21. November , Seite 1
    "...No. 47. Provinzial-Correspondenz. Fünfzehnter Jahrgang. 21. November 1877. Die neue Krisis in Frankreich. ( Uebersicht .) Die politischen Verhältnisse in Frankreich haben sich immer mehr zu einer schweren Krisis entwickelt: die neu gewählte Abgeordnetenkammer ist am 7. November zusammengetreten. Während der Marschall Mac Mahon bis kurz vorher geneigt schien, durch Entlassung des bisherigen Ministeriums und durch Berufung eines neuen Kabinets aus den gemäßigten Mittelparteien den Versuch einer Versöhnung anzubahnen, hatte er sich im letzten Augenblicke entschlossen, das Ministerium des Herzogs von Broglie zunächst noch vor die neue Kammer treten zu lassen und somit den Kampf gegen die republikanische Mehrheit derselben von vorn herein aufzunehmen. Der Kampf wurde Seitens der Abgeordnetenkammer durch den Antrag auf eine förmliche parlamentarische Untersuchung der Regierungshandlungen in Bezug auf die Wahlen eröffnet. Zur Begründung dieses Antrages war geltend gemacht: daß von der Regierung fünf Monate lang alle ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    21. November , Seite 2
    "...damals den Krieg auf's Aeußerste predigten, sich jetzt zu Aposteln des Friedens um jeden Preis aufwerfen, daß sie sich heute in ihrer Sprache so befremdlich mit den deutschen Zeitungen begegnen, möchte man wohl fragen, was aus dem Vaterlande werden würde, wenn es in ihre Hände fiele. Noch nie hatte die Furcht vor einem Kriege zur Waffe in einer Wahlbewegung gedient, und in der That wäre dies, wenn es anhielte, das sicherste Zeichen nationalen Verfalls. Massenhaft hat man die erschreckten Bevölkerungen mit diesem Trugbilde zur Urne geführt.« Der Minister schloß mit den Worten: »Und nun mögen Sie denn die Untersuchung beschließen! Als Mitglied der Regierung protestire ich dagegen im Namen des Gesetzes, als Bürger erkläre ich ihre Ergebnisse im Voraus für falsch vor dem billigen Urtheil der Geschichte und vor dem Richterspruch des Landes.« Gambetta , auf dessen Verhalten im Jahre 1871 die scharfen Worte des Herzogs von Broglie vorzugsweise zielten, ergriff nach ihm das Wort, um gegen die »geschickte und perf ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    21. November , Seite 3
    "...dem Gebiete des Schulwesens an Se. Majestät den Kaiser und König gerichtet, von Sr. Majestät aber an den Kultusminister zur Prüfung und Bescheidung der Beschwerdeführer abgegeben worden. In einem ausführlichen Bescheide vom 13. November weist der Minister Dr. Falk zuvörderst darauf hin, daß die in der Eingabe vorgetragenen Beschwerden in den letzten Jahren wiederholt Gegenstand zahlreicher Petitionen und eingehender Erörterungen in den beiden Häusern des Landtages gewesen sind und bei dieser Gelegenheit seitens der Staatsregierung ihre Beantwortung gefunden haben. Nichtsdestoweniger geht der Minister auf die einzelnen Beschwerdepunkte wiederholt ein. In Betreff der Entfernung katholischer Geistlicher aus dem Amte eines Schulinspektors wird unter Hinweis auf die Bestimmungen des Schulaufsichtsgesetzes betont, daß dasselbe die Staatsregierung bei der Auswahl der Schulinspektoren nicht durch die Rücksicht auf konfessionelle Verhältnisse binde, daß aber in der Praxis bei Ernennung der Schulinspektoren diese Rücks ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    21. November , Seite 4
    "...des höchsten Landesgerichtshofes in Aussicht nimmt, so beruht dies auf der den Ausschlag gebenden Erwägung, daß das Obertribunal, beschränkt auf diejenige Thätigkeit, welche ihm durch die Landesgesetzgebung selbst im günstigsten Falle zugewiesen werden könnte, nicht lebensfähig sein würde und, ausgeschlossen von dem praktischen Rechtsleben in den wichtigsten Beziehungen desselben, nicht den Einfluß und das Ansehen würde erlangen können, welches für die Stellung eines höchsten Landesgerichts sowohl den Oberlandesgerichten als dem Reichsgericht gegenüber nothwendig ist . Diejenigen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, welche dem Obertribunal definitiv zugewiesen werden könnten, sind der Zahl nach von äußerst geringem Belange. Die Thätigkeit des Obertribunals in den Beschwerdesachen der nicht streitigen Gerichtsbarkeit würde zwar voraussichtlich eine umfangreiche werden. Dieselbe würde aber ihrer Natur nach für sich allein nicht ausreichend sein, dem Obertribunal ein seiner Stellung entsprechendes Ansehen zu verle ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    28. November , Seite 1
    "...No. 48. Provinzial-Correspondenz. Fünfzehnter Jahrgang. 28. November 1877. Der Welfenfonds. Ein Abgeordneter der Fortschrittspartei hatte in Betreff des sogenannten Welfenfonds, d. h. der Einkünfte aus dem mit Beschlag belegten Vermögen des vormaligen Königs von Hannover, eine Interpellation an die Staatsregierung gerichtet, welche am vorigen Mittwoch (21.) zur Verlesung kam. In derselben wurde mit Bezug auf die früheren Verhandlungen über die geheimen Polizeifonds die Anfrage an die Regierung gestellt, wie viel Millionen Mark aus jenen Einkünften seit dem Jahre 1871 bis heute unter dem Titel von Kosten »für Maßregeln zur Ueberwachung und Abwehr der gegen Preußen gerichteten Unternehmungen des Königs Georg und seiner Agenten« verausgabt worden, – und ferner: ob für Ausgaben unter solchem Titel den einzelnen Ministerien, insbesondere auch dem landwirthschaftlichen Ministerium, Dispositionsfonds überwiesen worden seien? Namens der Regierung wurde auf diese Anfrage durch den Unter-Staatssekretär im Staatsministe ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    28. November , Seite 2
    "...von einer anderen Seite, daß der Regierung ein Betrag von 3- oder 400,000 Thalern »mit Entbindung von jeder Rechnunglegung« überwiesen werden sollte. Beide Vorschläge, sowie alle ähnlichen, wurden jedoch verworfen und lediglich der §. 2 der Verordnung angenommen. Die große Mehrheit der Kommission ging dabei ausdrücklich von der Voraussetzung aus, daß »der Staatsregierung für die Auswahl und Begrenzung der von ihr für erforderlich erachteten Maßregeln keinerlei Beschränkung auferlegt werde «. Ein Antrag »daß Zahlungen zu anderen als den in §. 2 bezeichneten Zwecken während der Dauer der Beschlagnahme in keiner Weise geleistet werden dürften«, – wurde von der Kommission gleichfalls abgelehnt. Der Minister-Präsident Graf Bismarck hatte seinerseits in der Kommission erklärt: »In keinem Falle dürfe man sich der Besorgniß hingeben, daß die Staatsregierung etwa beabsichtige, zur Ansammlung der Revenüen eine Sparkasse für die Betheiligten anzulegen; nützliche Verwendungen namentlich im Interesse der Landestheile , we ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    28. November , Seite 3
    "...einem Kampf mit seinen katholischen Unterthanen, sondern mit dem römisch-katholischen Kirchenregiment , welches an dieser Stelle keinen legitimirten Vertreter hat, sondern nur freiwillige Geschäftsführer, deren Interesse zur Sache wir übrigens anerkennen. Unser Staat hat sich genöthigt gesehen, die Grenzen zwischen Staats- und Kirchengewalt, die früher durch allgemeine Sätze des preußischen Landrechts und der Verwaltungsgesetze gezogen waren, durch spezielle Gesetze zu definiren . Die Gesetzgebung hatte sich die Aufgabe gestellt, die im preußischen Staat seit dem 18. Jahrhundert erfahrungsmäßig festgestellten Grenzen der staatlichen Aufsicht genauer zu fixiren, die in Baiern, Baden, Württemberg, später auch in Oesterreich ergangenen Gesetze als Maßstab der Vergleichung zu benutzen und so dasjenige Maß der Selbständigkeit des Kirchenregiments zu finden, welches mit der Gleichberechtigung der evangelischen Kirche, mit der Gewissensfreiheit aller Unterthanen und mit Erhaltung des Friedens unter allen Bekenntniss ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    28. November , Seite 4
    "...zu bezeichnen und einen Ton in die Verhandlung mit der Staatsregierung einzuführen, der die berechtigte Eigenthümlichkeit der Partei sein mag, der aber bisher als Einleitung zu Friedensverhandlungen wohl noch von keiner Partei angeschlagen worden ist. Soll endlich die Geneigtheit der Mittelparteien gewonnen werden, deren Zustimmung zu jeder Aenderung der Gesetze in beiden Häusern des Landtages erforderlich ist: so ist sicher der ungeeignetste Weg dazu die tägliche Wiederholung aufreizender und verletzender Bezeichnungen der Parteien und der Personen, die bei einzelnen Rednern ein Maß erreicht hat, gegen welches man in der Privatgesellschaft nur die Selbsthülfe zur Abwehr hat, die an dieser Stelle nicht anwendbar ist. Wenn trotz der gehäuften Schwierigkeiten die Neigung zum Frieden unzweifelhaft vorhanden ist, so beruht diese nicht etwa auf Ermüdung oder Gleichgültigkeit gegen kirchliche Streitpunkte, welche bei einigen Kulturkämpfern von Profession vielleicht vorhanden sein könnte. Sondern sie beruht auf der ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    05. Dezember , Seite 1
    "...No. 49. Provinzial-Correspondenz. Fünfzehnter Jahrgang. 5. Dezember 1877. Zur Verwaltungsreform. Die erste Berathung über die Städteordnungs-Vorlage hat dem Minister Dr. Friedenthal Gelegenheit gegeben, sich alsbald auch über den Gesammtplan der Regierung für die Fortführung der Verwaltungsreform bestimmter, als es bisher möglich gewesen war, auszusprechen. Die Beunruhigung, welche sich in Betreff dieser Angelegenheit beim Beginn der Session kundgegeben hatte, war vorzugsweise durch die Gerüchte hervorgerufen worden, welche sich an das Abschiedsgesuch und die einstweilige Beurlaubung des seitherigen Ministers des Innern geknüpft hatten, und welche einen Stillstand der seit sechs Jahren ins Leben gerufenen Verwaltungsreform als bevorstehend annahmen. Zwar hatte der als stellvertretender Minister des Innern berufene Minister Friedenthal den Gedanken einer »Wandelung in der inneren Politik« von vorn herein entschieden zurückgewiesen und ausdrücklich erklärt, daß die Staatsregierung entschlossen sei, die Reform, ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    05. Dezember , Seite 2
    "...weil diejenige Abtretung von Befugnissen an die Verwaltungsjustiz, an die Laienbehörden, welche an und für sich für Sie einen gewissen Werth gehabt hätte, solchen in dem Augenblick verliert, wo sie an Stelle eines Gesetzes tritt, welches früher in weit ausgedehnterem Maße den Wünschen des Hauses Rechnung trug. Ungünstig ist aber die Situation ferner deshalb weil Sie natürlich sich scheuen, durch ein solches Gesetz etwa auf weitere Forderung zu verzichten. Ungünstig ist die Situation ferner deshalb, weil es sich offenbar mehr oder minder um interimistische Festsetzungen handelt und weil wir, wenn wir an die Frage der Behörden-Organisation überhaupt herantreten, auf diese Punkte nochmals werden zurückkommen müssen. Wenn nun trotz der Ungunst ihrer Lage die Staatsregierung sich nicht gescheut hat, diese Novelle Ihnen vorzulegen, so war für sie der Grund bestimmend, daß nach den früheren Vorgängen sie sich hierzu verpflichtet hielt . Diese Bedeutung allein hatte die anfangs der Session von mir abgegebene Erklärun ..."