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Suchresultate für 'None' in Amtspresse Preußens (637 Treffer):

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  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    19. Dezember , Seite 2
    "...Rechten und zur Linken ebenso gewillt sind, die Verfolgung ihrer besonderen Pläne so lange zu vertagen und den Ausbruch des Parteieifers zu zügeln. Für die auswärtigen Beziehungen Frankreichs ist der eingetretene Wechsel insofern von Bedeutung, als durch die politische Richtung des neuen Ministeriums und durch die Stellung der maßgebenden Personen desselben manche bisher gehegte Besorgnisse, als könnten gewisse bedenkliche Richtungen und Bestrebungen eine Stütze in der französischen auswärtigen Politik suchen und finden, jetzt als beseitigt gelten können. Zur Eisenbahnpolitik der Regierung. Aus der Rede des Handelsministers Dr. Achenbach bei der Berathung des Eisenbahn-Etats in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 12. Dezember (gegen den Abgeordn. Richter -Hagen, welcher der Regierung vorgeworfen hatte, einen gewaltsamen Druck auf die Privatbahnen, zunächst auf die Berlin-Stettiner Bahn, zu üben, um sie leichter in die Hand des Staates zu bringen). Der Herr Abgeordnete (Richter) ist in einer langen Auseinan ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    19. Dezember , Seite 3
    "...mit den Waffen, sondern auch mit den Künsten des Friedens, mit den Hülfsmitteln, welche Ackerbau, Industrie und Handel zu heben vermögen. Das ist das Ziel, welches das Volk anstreben soll mit uns . Die künftigen Ober-Landesgerichte und Landgerichte. Zur Ausführung der Deutschen Gerichtsverfassung innerhalb der preußischen Monarchie sind dem Landtage zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, der eine für das eigentliche »Ausführungsgesetz«, in welchem die allgemeinen Bestimmungen über die Einrichtungen der künftigen Gerichtsbehörden und über die Gerichtsbeamten nach Maßgabe der in der Deutschen Gerichtsverfassung festgestellten Grundsätze gegeben werden sollen, – der zweite Entwurf in Betreff der Sitze und Bezirke der künftigen Ober-Landesgerichte und Landgerichte. Nach dem Entwurfe des »Ausführungsgesetzes« sollen die Sitze und Bezirke der Amtsgerichte durch den Justizminister, dagegen die Sitze der Landgerichte und der Ober-Landesgerichte durch Gesetz bestimmt werden. Diese örtlichen Organisationen der Landgerichte und ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    19. Dezember , Seite 4
    "...dem Gesetzentwurfe nicht nach den geographischen Grenzen festgestellt, sondern durch Bezeichnung der Landgerichte, aus denen der Bezirk des gemeinschaftlichen Ober-Landesgerichts bestehen soll. Es kommt dabei auch Folgendes in Betracht: Es schweben zur Zeit mit mehreren Bundesstaaten Verhandlungen über die Errichtung gemeinschaftlicher Gerichtsbehörden. Es steht zu erwarten, daß sich einzelne Staaten mit ihren Gebieten oder mit Gebietstheilen den preußischen Organisationen anschließen werden . Umgekehrt wird aber auch Preußen in die Lage kommen, mit einzelnen Gebietstheilen aus dem eigenen Gerichtsverbande auszuscheiden und den in anderen Staaten zu bildenden Gerichten beizutreten. Es empfiehlt sich, dem Gesetze von Hause aus eine solche Form zu geben, welche dasjenige Maß der Beweglichkeit gewährt, welches nach dem derzeitigen Stande der Organisationsarbeiten wünschenswerth erscheinen muß. Die Verwaltung der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont. Der im Jahre 1867 mit Waldeck abgeschlossene Vertrag, durch welche ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    27. Dezember , Seite 1
    "...No. 52. Provinzial-Correspondenz. Fünfzehnter Jahrgang. 27. Dezember 1877. Das bisherige Ergebniß der Landtagssession. Der erste und vermuthlich größte Abschnitt der Session des Landtags hat am 20. Dezember geschlossen. Der in den ersten Monaten des nächsten Jahres einzuberufende Reichstag erfordert für den Rest der Landtagssession einen beschleunigten Schritt der Arbeiten, zu denen neue Aufgaben von erheblicher Bedeutung nicht mehr hinzukommen werden. Deshalb ist eine in der Hauptsache zutreffende Schätzung der Früchte dieser Session schon jetzt möglich. Es ist richtig, daß man diese Session nicht denen wird anreihen können, welche durch bedeutsame, lange Jahre nachzuwirken geeignete Gesetzgebungsakte hervortreten, wie wir ihrer in den letzten zehn Jahren mehr als Eine gehabt haben. Aber der Ton herabstimmender Beurtheilung, wie er mehrfach hat laut werden wollen, ist auch dieser Session gegenüber nicht gerechtfertigt. Keine Periode des Staatslebens kann eine ununterbrochene Reihe gesetzgeberischer Leistunge ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    27. Dezember , Seite 2
    "...bei längerer Dauer der Session eine Verständigung wohl in Aussicht stellte und auf alle Fälle für eine künftige Behandlung des Gegenstandes werthvolle Anhaltpunkte zu liefern verspricht. Hinsichtlich der Wegeordnung ist die Mehrheit der Kommission von dem Wunsche geleitet, das Gesetz zu Stande zu bringen, und sieht sich durch das entschiedene Entgegenkommen der Staatsregierung unterstützt. Wenn bei der zweiten Lesung dieser Wunsch bisher nicht zur That gelangte, so war die Ursache ein vorübergehendes Zerfallen der Mehrheit gegenüber der Schwierigkeit, die Vorschläge des Entwurfs durch solche Bestimmungen zu ersetzen, welche allgemeine Billigung zu finden vermochten. Hoffentlich wird bei Wiederaufnahme der Kommissionsberathungen die in Folge jenes kritischen Zustandes zerspaltene Mehrheit sich auf dem Boden der positiven Bestrebungen wieder zusammenfinden. Das Herrenhaus seinerseits hat verschiedene politisch zwar nicht hervorragende, aber praktisch wichtige und heilsame Gesetze, wie das Forstdiebstahlgesetz u ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    27. Dezember , Seite 3
    "...dem Richter die Möglichkeit geben, exzeptionell zu strafen. Im Großen und Ganzen aber sind sie von viel geringerer Bedeutung, als die Minima. Was die Minima betrifft, so waren in allen den Fällen, die Herr Graf Brühl vorführte, mit Ausnahme eines einzigen, die alten Minima der Feldpolizei-Ordnung beibehalten worden, nur in einem Falle, dem des §. 24, ist das Minimum von ½ Mark auf 1 Mark erhöht, und das beruht darauf, daß man gegenwärtig allgemein als Minimum die Einheit der Mark anwendet. Im Uebrigen aber dürfte doch auch nicht außer Acht zu lassen sein, daß in den 30 Jahren, die seit dem früheren Gesetze vergangen sind, der Werth des Geldes gesunken ist und daß eine Strafe, die heute 1 Mark beträgt, nicht schärfer trifft, als früher eine Strafe von ½ Mark. Was die Strafe der Befugnisse der Polizeiobrigkeiten, sowie die Frage der Schöffen betrifft, so ist das, was ich zu sagen hätte, bereits gesagt. Nur auf einen anderen Punkt in den Ausführungen des Herrn Grafen von Brühl muß ich noch antworten, weil die be ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    27. Dezember , Seite 4
    "...während welcher er die preußischen Zuschüsse genossen, seine volle Selbständigkeit wieder aufnehme. Der Minister v. Bülow habe allerdings bei der ersten Berathung die Zusicherung gegeben, daß dies nicht geschehen werde, indessen eine solche diplomatische Zusicherung biete doch zu wenig Bürgschaften, als daß man sich darauf verlassen könne. Hierauf entgegnete der Staatsminister v. Bülow: »Der Herr Vorredner hat die Versicherung, die ich in der vorigen Sitzung dieses Hauses abzugeben die Ehre hatte, die dahin ging, daß das Kündigungsrecht Sr. Durchlaucht des Fürsten von Waldeck, so weit es im Vertrage vorbehalten sei, nicht den Zweck habe und nicht die Folgen haben werde, den Fürsten und seine Finanzen, seine Stellung zum Lande und seine Administrationsmittel so zu stärken, daß er nach drei Jahren mit Dank für das genossene Gute sich so zu sagen wieder für unabhängig erkläre, – der Herr Vorredner hat diese meine Erklärung bezeichnet als eine solche, die kein Vertrauen verdiene an sich, namentlich aber als von e ..."