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Suchresultate für 'None' in Amtspresse Preußens (758 Treffer):

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  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    28. November , Seite 3
    "...einem Kampf mit seinen katholischen Unterthanen, sondern mit dem römisch-katholischen Kirchenregiment , welches an dieser Stelle keinen legitimirten Vertreter hat, sondern nur freiwillige Geschäftsführer, deren Interesse zur Sache wir übrigens anerkennen. Unser Staat hat sich genöthigt gesehen, die Grenzen zwischen Staats- und Kirchengewalt, die früher durch allgemeine Sätze des preußischen Landrechts und der Verwaltungsgesetze gezogen waren, durch spezielle Gesetze zu definiren . Die Gesetzgebung hatte sich die Aufgabe gestellt, die im preußischen Staat seit dem 18. Jahrhundert erfahrungsmäßig festgestellten Grenzen der staatlichen Aufsicht genauer zu fixiren, die in Baiern, Baden, Württemberg, später auch in Oesterreich ergangenen Gesetze als Maßstab der Vergleichung zu benutzen und so dasjenige Maß der Selbständigkeit des Kirchenregiments zu finden, welches mit der Gleichberechtigung der evangelischen Kirche, mit der Gewissensfreiheit aller Unterthanen und mit Erhaltung des Friedens unter allen Bekenntniss ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    28. November , Seite 4
    "...zu bezeichnen und einen Ton in die Verhandlung mit der Staatsregierung einzuführen, der die berechtigte Eigenthümlichkeit der Partei sein mag, der aber bisher als Einleitung zu Friedensverhandlungen wohl noch von keiner Partei angeschlagen worden ist. Soll endlich die Geneigtheit der Mittelparteien gewonnen werden, deren Zustimmung zu jeder Aenderung der Gesetze in beiden Häusern des Landtages erforderlich ist: so ist sicher der ungeeignetste Weg dazu die tägliche Wiederholung aufreizender und verletzender Bezeichnungen der Parteien und der Personen, die bei einzelnen Rednern ein Maß erreicht hat, gegen welches man in der Privatgesellschaft nur die Selbsthülfe zur Abwehr hat, die an dieser Stelle nicht anwendbar ist. Wenn trotz der gehäuften Schwierigkeiten die Neigung zum Frieden unzweifelhaft vorhanden ist, so beruht diese nicht etwa auf Ermüdung oder Gleichgültigkeit gegen kirchliche Streitpunkte, welche bei einigen Kulturkämpfern von Profession vielleicht vorhanden sein könnte. Sondern sie beruht auf der ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    05. Dezember , Seite 1
    "...No. 49. Provinzial-Correspondenz. Fünfzehnter Jahrgang. 5. Dezember 1877. Zur Verwaltungsreform. Die erste Berathung über die Städteordnungs-Vorlage hat dem Minister Dr. Friedenthal Gelegenheit gegeben, sich alsbald auch über den Gesammtplan der Regierung für die Fortführung der Verwaltungsreform bestimmter, als es bisher möglich gewesen war, auszusprechen. Die Beunruhigung, welche sich in Betreff dieser Angelegenheit beim Beginn der Session kundgegeben hatte, war vorzugsweise durch die Gerüchte hervorgerufen worden, welche sich an das Abschiedsgesuch und die einstweilige Beurlaubung des seitherigen Ministers des Innern geknüpft hatten, und welche einen Stillstand der seit sechs Jahren ins Leben gerufenen Verwaltungsreform als bevorstehend annahmen. Zwar hatte der als stellvertretender Minister des Innern berufene Minister Friedenthal den Gedanken einer »Wandelung in der inneren Politik« von vorn herein entschieden zurückgewiesen und ausdrücklich erklärt, daß die Staatsregierung entschlossen sei, die Reform, ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    05. Dezember , Seite 2
    "...weil diejenige Abtretung von Befugnissen an die Verwaltungsjustiz, an die Laienbehörden, welche an und für sich für Sie einen gewissen Werth gehabt hätte, solchen in dem Augenblick verliert, wo sie an Stelle eines Gesetzes tritt, welches früher in weit ausgedehnterem Maße den Wünschen des Hauses Rechnung trug. Ungünstig ist aber die Situation ferner deshalb weil Sie natürlich sich scheuen, durch ein solches Gesetz etwa auf weitere Forderung zu verzichten. Ungünstig ist die Situation ferner deshalb, weil es sich offenbar mehr oder minder um interimistische Festsetzungen handelt und weil wir, wenn wir an die Frage der Behörden-Organisation überhaupt herantreten, auf diese Punkte nochmals werden zurückkommen müssen. Wenn nun trotz der Ungunst ihrer Lage die Staatsregierung sich nicht gescheut hat, diese Novelle Ihnen vorzulegen, so war für sie der Grund bestimmend, daß nach den früheren Vorgängen sie sich hierzu verpflichtet hielt . Diese Bedeutung allein hatte die anfangs der Session von mir abgegebene Erklärun ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    05. Dezember , Seite 3
    "...vor allen Dingen verpflichtet, eine feste und bestimmte Entscheidung über den einzuschlagenden Weg zu treffen. Man stand vor einem Scheidewege. Der eine Weg hätte darin bestanden, daß man in das Stadium vor der Kreisordnung zurückgegriffen, daß man gesagt hätte, wir wollen die Kreisordnung besser fundiren, wir wollen an die Reform der Gemeindeordnung gehen. Der andere Weg bestand darin, daß man sagte, wir wollen die bei der Kreisordnung zusammengeschlungenen und in dem weiteren Verlauf der Entwickelung zu Boden gefallenen Fäden wieder aufnehmen, wir wollen nach zwei Richtungen hin fertig machen, was halb fertig ist, wir wollen fertig machen, was sich bisher nur auf einen Theil des Staatsgebietes erstreckte, und zweitens wollen wir eventuell das fertig machen, was eben unfertig ist, so lange die Standesämter in die Organisation nicht eingreifen. Die Frage stand »entweder – oder«. Ein gleichzeitiges Bearbeiten beider Aufgaben hätte nicht zu einer Vollendung beider, sondern zu einem Scheitern beider Aufgaben gef ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    05. Dezember , Seite 4
    "...den persönlichen Gemeindeabgaben. Die Städteordnungen für die sechs östlichen Provinzen, für Neuvorpommern und Rügen, für Westfalen, für die Rheinprovinz, für Frankfurt a. M., für die Provinz Schleswig-Holstein und die Landgemeindeordnungen für die Provinz Westfalen und die Rheinprovinz enthalten übereinstimmend die Vorschrift, daß alle Diejenigen, welche, ohne im Gemeindebezirke zu wohnen, daselbst Grundbesitz haben, oder ein stehendes Gewerbe betreiben, verpflichtet sind, an denjenigen Lasten Theil zu nehmen, welche auf den Grundbesitz oder das Gewerbe oder das aus jener Quelle fließende Einkommen gelegt sind, und daß dieselbe Verpflichtung den juristischen Personen obliegt, welche im Stadtbezirke Grundeigenthum besitzen, oder ein stehendes Gewerbe betreiben. – Die übrigen Gemeinde-Verfassungsgesetze kennen eine solche Heranziehung der Forensen und juristischen Personen zu den Kommunal-Personalabgaben nicht . Die vorstehend bezeichnete Mannigfaltigkeit der gesetzlichen Bestimmungen über die Vertheilung und ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    12. Dezember , Seite 1
    "...No. 50. Provinzial-Correspondenz. Fünfzehnter Jahrgang. 12. Dezember 1877. Plewna ist gefallen, – diese Kunde, welche der Telegraph soeben durch Europa verbreitet hat, wird als die wichtigste und voraussichtlich folgenreichste Wendung in dem so wechselvollen orientalischen Kriege überall erkannt und gewürdigt. Seit den Julitagen, wo die russische Kriegführung nach ihren überraschenden ersten Erfolgen unerwartet schwere und wiederholte Niederlagen durch Osman Pascha's umsichtige und wuchtige Operationen erlitt, und in ihren Unternehmungen auf dem europäischen Kriegsschauplatze nach allen Seiten gelähmt wurde, ist die allgemeine Aufmerksamkeit unausgesetzt auf Plewna gerichtet geblieben. Osman Paschas gewaltige Thatkraft hatte aus dem vorher unbewehrten Plewna in kürzester Zeit eines der mächtigsten festen Lager geschaffen, zu dessen Bewältigung die Russen im September noch einmal die blutigsten, aber vergebliche Anstrengungen gemacht hatten. Eine Zeit lang schien es, als sollte vor Plewnas plötzlich errich ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    12. Dezember , Seite 2
    "...sie am vollständigsten die wirkliche Intention, die der Verordnung zu Grunde lag, gekannt und getroffen haben. Der Fürst Bismarck hat damals ausdrücklich Veranlassung genommen, die Besorgniß als eine unbegründete zu bezeichnen, daß die Revenüen des Königs Georg dazu dienen möchten, um eine Sparkasse für ihn zu bilden, daß sie dazu benutzt werden möchten, um einen mehr oder weniger großen Theil davon Jahr für Jahr zurückzulegen, er hat vielmehr ausgesprochen, daß zur mittelbaren oder unmittelbaren Abwehr sich stets die Gelegenheit in den betreffenden Landestheilen ergeben würde. Wenn der Mann, der die Maßregel in Vorschlag gebracht hat, der die Maßregel für nöthig erachtete, – wenn der, bevor die Verhandlungen zu Ende waren, rechtzeitig dem Gesetze diese Auslegung giebt, würde man es dann begreifen wollen, wenn die Majorität des Abgeordnetenhauses jemals anderer Ansicht gewesen wäre, daß es nicht eine entsprechende vorbeugende Bestimmung in dieses Gesetz hineingebracht hätte? In der That, mir scheint, das würd ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    12. Dezember , Seite 3
    "...gemeinen Staatsinteressen nutzbar zu machen, entsprochen, andererseits der geschichtlichen Entwickelung und den bestehenden Rechten in Bezug auf dieselben die gebührende Rücksicht dauernd gesichert werden soll. Die in Preußen noch jetzt bestehenden Domstifter Brandenburg, Merseburg, Naumburg und Zeitz stammen – gleich mehreren anderen, welche inzwischen aufgehoben wurden – aus der Zeit der Sächsischen Kaiser. Dieselben sind um die Mitte des X. Jahrhunderts von Kaiser Otto I. gegründet, welchen hierbei die mächtigsten Antriebe der damaligen Epoche leiteten: religiöser Eifer und das Streben nach Besitzergreifung. Das Domstift Brandenburg hat unter preußischer Herrschaft mittelst Allerhöchster Ordre vom 30. November 1826 eine neue Regelung erhalten, und bei dieser sind die Personal- und Vermögensverhältnisse des Stifts in gesetzlich feststehender Weise geordnet worden. Die Verfassung der 3 übrigen Stifter ist wesentlich eine gleichmäßige gewesen. Die Eidesformel verpflichtet die Mitglieder zur Erhaltung und Befö ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    12. Dezember , Seite 4
    "...burg, Merseburg und Zeitz) gelehrte Schulen gegründet waren, welche von den Kapiteln unterhalten wurden und noch jetzt aus deren Revenüen dotirt sind. Die Verwendung der für Kirchen- und Schulzwecke zu bestimmenden Mittel soll nicht absolut auf das Stiftsgebiet beschränkt, sondern die Ausdehnung derselben auf die Provinz Sachsen zugelassen werden. Was die kirchlichen Zwecke betrifft, für welche die Revenüen-Ueberschüsse verwendet werden sollen, so ist die Bestimmung in den Gesetzentwurf aufgenommen worden, daß über die Art der Verwendung durch Königliche Verordnung unter Mitwirkung des Finanz-Ministers bestimmt wird, wodurch dem Finanz-Minister Gelegenheit gewährt ist, darüber zu wachen, daß bei der jedesmaligen Verwendung der überschüssigen Stiftsmittel die allgemeinen Interessen des Staates wahrgenommen werden. Der Landesausschuß von Elsaß-Lothringen ist am vorigen Sonnabend (8.) zum ersten Male seit Erlaß des Gesetzes über die erweiterten Befugnisse desselben zusammengetreten. In der Eröffnungsrede wies de ..."