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Provinzial-Correspondenz
1865
28. December , Page 1"...No. 52 Provinzial-Correspondenz. Dritter Jahrgang. 28. Dezember 1865. Erfahrungen im Gemeindewesen. Einer der Hauptpunkte, über welche der Regierung von ihren Gegnern fort und fort bittere Vorwürfe gemacht werden, ist bekanntlich, daß sie dem Treiben vieler Stadtverordneten-Versammlungen entgegentritt und den städtischen Wahlen oftmals die Bestätigung versagt, wodurch, wie man behauptet, die Selbstverwaltung der Gemeinden beeinträchtigt werde. Die Regierung hat dagegen wiederholt versichert, daß ihr bei ihrem Verfahren grade das Wohl der Gemeinden vorzugsweise am Herzen liege. Der Minister des Innern hat sich darüber in der letzten Landtagssitzung ganz klar ausgesprochen. Die Regierung, sagte er, sei zu jenem Verhalten genöthigt worden, weil es eine Partei im Lande gebe, welche bei den Kommunalwahlen nicht, wie es sein müßte, das Wohl der Gemeinden, sondern nur die Herrschaft ihrer politischen Genossen im Auge haben. Wenn es zu Wahlen komme, dann werde nicht mehr, wie sonst, gefragt: ist der Mann mit den städ ..." -
Provinzial-Correspondenz
1865
28. December , Page 2"...dern überhaupt »verständige, keiner scharfen Parteirichtung angehörige, von gutem Willen beseelte Leute« ohne Weiteres bestätigt habe. Die Regierung hat die Genugthuung gehabt, daß jene Männer sich in ihrem Wirken zum Wohle der Kommunen durchweg bewährt haben. Auch an den Orten aber, wo nach mehrfachen vergeblichen Wahlen auf Grund der Städte-Ordnung die Regierung selbst Männer ihres Vertrauens einsetzen mußte, haben ihre Berufungen sich vollkommen bewährt: auch hier hat sie nicht etwa schroffe Parteimänner von ihrem Standpunkte ausgewählt, sondern besonnene, von gutem Willen beseelte Männer, welche geeignet schienen, »in der Gemeinde besänftigend und ausgleichend zu wirken«, der Einmischung des Parteiwesens in die Kommunal-Verwaltung aber zu wehren. Die bestellten Kommissarien haben sich rasch das Vertrauen der Gemeinden zu erwerben gewußt . Die gemachten Erfahrungen werden denn für die Regierung nur ein Grund mehr sein, ihre bisherigen Grundsätze sowohl bei der Bestätigung oder Nichtbestätigung, als auch be ..."