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Suchresultate in Amtspresse Preußens (576 Treffer):

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  • Provinzial-Correspondenz
    1875
    13. Januar , Seite 1
    "...No. 2. Provinzial-Correspondenz. Dreizehnter Jahrgang. 13. Januar 1875. Zum Beginn der Landtags-Session. Der Preußische Landtag ist zu dem spätesten verfassungsmäßig zulässigen Termine einberufen: bis zur Mitte des Monats Januar muß es geschehen, also spätestens bis am 16. Januar Mittags. Die Eröffnung, welche von der Staatsregierung für den 14. in Aussicht genommen war, ist noch im letzten Augenblicke auf jenen äußersten Termin verschoben worden, um dem Reichstage die volle Zeit und ungehemmte Freiheit zu gönnen, in dieser Woche eine Reihe zur Beschlußnahme gereifter Entwürfe zu erledigen und zugleich die schwierigste Aufgabe, die Vereinbarung über das Bankgesetz, in der vorberathenden Kommission zu Ende zu führen. Daß der Landtag diesmal überhaupt erst im Januar berufen werden würde, stand mit Rücksicht auf die Nothwendigkeit einer vorgängigen Reichstagssession im voraus fest. Es herrschte darüber so vollkommenes Einverständniß, daß eben deshalb der vorige Landtag der Regierung für das erste Quartal dieses ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1875
    13. Januar , Seite 2
    "...massenhaften Zuschriften ihm ihre Zustimmung auszudrücken, – sowie andere ähnliche Kundgebungen des Bischofs bilden die Beweisstücke für obigen Vorwurf. Der Bischof hat ferner auf allen Gebieten der kirchenpolitischen Gesetzgebung seit deren Inkrafttreten seinen Widerstand gegen die Gesetze und die auf Grund derselben getroffenen obrigkeitlichen Anordnungen wirklich bethätigt . Die Anklageschrift weist dies in dem Verhalten des Bischofs in Bezug auf die gesetzliche Regulirung der geistlichen Bildungsanstalten, die Anstellung der Geistlichen, die Wiederbesetzung erledigter Pfarrstellen, sowie in Bezug auf die Anwendung des Gesetzes über die kirchliche Disziplinargewalt, endlich in dem Verhalten des Bischofs bei der Vollstreckung der verwirkten Strafen nach. Seitdem die Gesetze vom 11., 12., 13. Mai 1873 in Wirksamkeit getreten sind, hat der Bischof fortgesetzt durch öffentliche Verkündigungen, feierliche Ansprachen und anderweitige Veranstaltungen den Wahn einer Religions- und Kirchenverfolgung zu nähren und m ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1875
    13. Januar , Seite 3
    "...und sein Beruf deshalb zunächst auf die Vertheidigung des überfallenen Landstrichs der nächsten Heimath beschränkt gedacht worden. So lange die Regierung nur von einem Landsturme rede, empfehle es sich, ihm seinen bewährten Charakter zu belassen und seine Pflichten und Rechte dem entsprechend genau und zwar im Gesetze selbst derart zu regeln, daß der Landsturm nur zur Vertheidigung des heimischen Heerdes verpflichtet und berechtigt sei, dieser Pflicht in besonderen unvermischten, an territoriale Bezirke eng angeschlossene Formationen unter der Führung einheimischer, selbst gewählter Offiziere zu genügen. Eine andere Auffassung gelangte dagegen in der Mehrheit der Kommission zur Geltung: der Charakter der älteren Gesetzgebung, welchen es gelte zu erhalten, liege nicht sowohl in dem Geiste landgesessenen Freischaarenthums , als vielmehr in den für denselben in seinem Verhältniß zum übrigen Heer festgestellten Verpflichtungen. In Zeiten äußerster Noth müsse sich die Wahl der Mittel ihr abzuhelfen, nach den jedes ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1875
    13. Januar , Seite 4
    "...jeder Dienstpflicht bisher befreit blieben, herangezogen worden seien . Auf Grund dieser Erwägungen wurden von der Kommission gewisse Aenderungen des Entwurfs behufs genauerer Bestimmung und Wahrung der in Rede stehenden Pflichten und Rechte beantragt und im Einverständniß mit den Vertretern der Bundesregierungen durch Mehrheitsbeschluß festgestellt. Bei der Berathung im Reichstage erneuerte die ultramontane Partei im Verein mit den Sozialdemokraten und Radikalen, sowie einem Theil der Fortschrittspartei ihre Angriffe gegen die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes. Eine erhebliche Mehrheit, vornehmlich aus den Konservativen, der deutschen Reichspartei und den National-Liberalen gebildet, stand jedoch der Regierung fest zur Seite und verwarf den hauptsächlichen Antrag der Gegner mit 176 gegen 104 Stimmen. Der Gesetzentwurf wurde durchweg nach den in der Kommission vereinbarten Bestimmungen angenommen. Die Civilehe und die kirchliche Trauung und Taufe. In dem Gesetzentwurfe wegen Einführung der Civilehe im gan ..."
  • Teltower Kreisblatt
    1875
    16. Januar , Seite 1
    "...Teltower Kreisblatt* h A w' r h S Tettomer Kreisblatt. ' l A Erscheint mmhwe von Inseratra in äer 4treti-- tinetener dfn 3se soe itiwoch6 u. 80nnabend6. bonnementvprelv : v in sammtüchen nnon :en - meaar ub *ub oer dviuunu te Knile prnQuartal 1 Warklopf A l S S S -e s ' u l l 1 S 1 No. 5 . 1er1iu, iled 16 . cannedr 1875 . 20. 1 li ) die in den Jahren l828 bis t831 ausgeprägten i v v v f l i Amtliches . Berlin, den l2 . Januar 1875 . Die Zeichnungen und tend Beschteilunigen liegen wäh - der Oienftstimdeu in meinem Büreau hierselbst, Einhundertkreuzer- Stücke mid Zehnkreuzer- Stücke badischen Gepräges . Matthäikirch - Straße r. 21 , zur Einsicht ano . Berlin, den 7 Januar l 875 . Diejenigen Magisiräte , Guts - und Geineinderorstände des Der Königliche Landrath deö Teltow'schen Kreises. Prinz Handjery Berlin , den 12 Es ist daher vom l Januar 1875 ab, ab diesseitigen Kreises, weiche trotz meiner außer 1875 . den mit der Einlösung beauftragten Kreioblattsberanntmachung nir Einreichung resp . vom 16 . December v . ..."
  • Teltower Kreisblatt
    1875
    16. Januar , Seite 2
    "...Teltower Kreisblatt18 1 jedoch nur in Beträgtn von mindestens 12 Pfennigen " Victoria", " Louise " und " Augusta " in die sparischen tualien-Händler Gewässer beordern zu können . rinder Fehde. preußisch gleich A 10 Pfennigen Reichsmünze oder in einem Vielfachen dieses Betrages, umgewechselt werden : 1 . die auf Grund der Zwölftheilung des 's:z-Thalers stückes ausgeprägten + Die Gewerbe-Ordnungs - Novelle cBestrafrmg ständig Kenvandten in fortwäh Herr zog sich deshalb vollvon seinen Angehörige : i zurück, miethete eine Der arte mit feinen Zwei- und Vierpfennig- l des Arbeitskontrakrbruchs u . detgl . ) ist im Reichstage große Wohnung in der Charlottenstraße und zu seiner augenblicklich Gegenstaub der Verhandlung einer Bedienung eine Aufwärterin ttnd eine Wirthschusterin. freier Kommission i * v stücke deutschen Gepräges, sowie die Zwei- , Vier- welcher u. A. die Abgeordneten Mit letzterer kurz wechselte der 'Ht err dem und Achthellerstücke kunhesrischen a) in Berlin bei der Kasse der Gepräges, für die von Unru ..."
  • Teltower Kreisblatt
    1875
    16. Januar , Seite 3
    "...Teltower Kreisblatt19 K S A A 1 i Empfang einer Ausfertigung rief er indessen erstannt : " Da haben Sie mir ja doch ein " Passagierbillet '" ge - üarken Srostes von oon mid 15 bis 20 Grad mit einer an - Leute ausbot und Nachforschungen unr zu im Walde wdt anstellle. degründet mit Leider gewesen. l b b l A b i dern bis Gesellschaft nach Cranz ,aff geben . ich bitte mir nun den vorschriftsmäßigen "Fahr schein " el Freunden , daß sie ohne Pelze von dort vier Meilen über das waren die Befürchtunget Man fand den Handke zerschlagenem t nach Rossirten und Nidden fahren und erhalten, ändeite der Beamte , schnell entschlossen , die nach 3 bis 3t Tagen wieder retouriiren wollten . Die auf dem noch alten Formnilar besmdliche Ueberschrift 2bette galt l5 Flaschen Champagner und wurde mit Die beiden Erücren " Passagierbillet " in " Fahrschein´' mn und fuhr un - allen Förmlichkeiten abgeschlossen . aus . Um die dienstliche eonsequenz aufricht zu kurische Schädel mit Schnee in denn tiefen Schnee bedeckt liegen . dein Eine Sp ..."
  • Teltower Kreisblatt
    1875
    16. Januar , Seite 4
    "...Teltower KreisblattS l * - i b 20 olz -tzlerllaUs. A A Es sollen im Krebseldt ' schen Gasthofe zu Königemusterhausen aus dem Forstreviere Kb , nirs - Wusterhausen nachstehende Hölzer bei freier den 2. d. m sollen im teltag Lokale Mts . , hierselbst, Conrurrenz werden : öffentlich meistbietend verkauft sei Den Bwohnern des Teltower reises ! hiermit die Tuch und u n1 m ! v des errn Peters Buckslin Fabrik in e-"' eo "* "' v I. Leipzigerstraßenr t9 , von V ormittags9lihr ab nachstehmde Nup- und Brennhdlzer aus dem ab. ' Holzeinschlage des ´s't orstreviero Potodam - Dornim dbi freier Conenrrenz gegen sofortige baare - Be zahlunginterntire, meistvielrnd verkauft werden . am Donnerstag , den 2l . von . d . M. , Berlin , t2i3 Lindenstraße 126 ( am Belle- Allianee Pla ) bestens empfohlen. w -, . oi oi '" V ormittage von 0 Uhr ab . '-ih, 50, 57 , 5ii , a i. SchunbezirkPrierosbrück . Jag , 4ii, eo ´,, e ii0. ll , . Verkauf aus erster Hand , - r *'"r 44 Stück .riefern Bauholz 203 -ui5 i0r Rmmtr 64fi l .i9 Staugen ve wirt ..."
  • Teltower Kreisblatt
    1875
    20. Januar , Seite 1
    "...Teltower KreisblattS 'ü Teltower Kreiblat Kreiblat, rheint ' l . - . .i il K ' i - nuah ovu eernu u cla Aeckitirr b4nck-sr tsa sbv sorne Mittwochs u . 80nnabend6. Abonnementvprelv : in ftmmllichen Annonctn - u dw1W ark10P und veu A v tu Amsa v i h v i v No. 8 . Der1m, cken 20 , tjanuar 1875 . . A 20. des Gesetzes, * i l . Amtliches. Das betheiligtepublikum, insbesonderedie ischerei - [ :i . keiner Legitimation Revieren , liegen , bedarf, wer die Fischerei in Fischfange daß in Betreff der weiteren V orschriften insbesondere der Bildung von welche dem freier unter als Seh onrevieren t oder in geschlossenen (5ewässern l§ 29 scr1 . ) , von Laichschonrevieren ( § 3l ) , von - i v deren Eigenthumer oder Pächter betreibt , li . mer die ' ischerei in Revieren f Fischp ässen Maßregeln ( § 35 ) ec . die erforderlichen weiteren A A l i berechtigten und die ntir hierdurch auf betreffenden Gemeinden , die wichtigen machen des [ anderer Berechtigvon den Berechtig - demnächst getroffen werden sollen, bemerkeit auf die Besti ..."
  • Teltower Kreisblatt
    1875
    20. Januar , Seite 2
    "...Teltower Kreisblatt- " A Oe) G §. 9 . Die Landesregierngen haben . nach näherer Anordtwng des Bundes- ohne gesetztichen 1d und - lll n * rathes dafür zu smen, daß eim angemessene Anzahl von Empfinstituten zur Be- oder schaffung und Ereügung von Schutzpockenlymphe eingerichtet werde. Die Impsinfütute geben die Schutzpockenlymphe über Herkunft sind an die öffentlichen Impf der ' r § 5. folgegden - Gestelltung Aerzte trotz erfolgter annlicher Aufforderung der Impfmg ( § 5 ) . .enton gebeben sind , werden nrll u - drei Tagen bestraft. Geldstrafe bis zü fünfzig Mark oder mit Hzst und Schulvorsicher , welche i) . ln1 ärzte unentgeltlich ab und haben und Abgabe auf derselben Listen erstrc führen. Die §8 Absatz 2 , §7 zu und durch §13 ihnen auferlegten Verpflichtungen nicht nachkomaien , werden mit Geldstrafe bis zu einhundert Mark bestraft. § 16 . Wer unbefugter Wee/ ) Impfungen vornimmt, wird uiit Gelb - dcu durch l chstet öffentlichen Itnpfärzte oerflichtrt , Verlangen Schutzpocken- lynwhe, soweit ihr euchehrliche ..."