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Suchresultate in Amtspresse Preußens (154 Treffer):

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  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    05. Dezember , Seite 3
    "...vor allen Dingen verpflichtet, eine feste und bestimmte Entscheidung über den einzuschlagenden Weg zu treffen. Man stand vor einem Scheidewege. Der eine Weg hätte darin bestanden, daß man in das Stadium vor der Kreisordnung zurückgegriffen, daß man gesagt hätte, wir wollen die Kreisordnung besser fundiren, wir wollen an die Reform der Gemeindeordnung gehen. Der andere Weg bestand darin, daß man sagte, wir wollen die bei der Kreisordnung zusammengeschlungenen und in dem weiteren Verlauf der Entwickelung zu Boden gefallenen Fäden wieder aufnehmen, wir wollen nach zwei Richtungen hin fertig machen, was halb fertig ist, wir wollen fertig machen, was sich bisher nur auf einen Theil des Staatsgebietes erstreckte, und zweitens wollen wir eventuell das fertig machen, was eben unfertig ist, so lange die Standesämter in die Organisation nicht eingreifen. Die Frage stand »entweder – oder«. Ein gleichzeitiges Bearbeiten beider Aufgaben hätte nicht zu einer Vollendung beider, sondern zu einem Scheitern beider Aufgaben gef ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    05. Dezember , Seite 4
    "...den persönlichen Gemeindeabgaben. Die Städteordnungen für die sechs östlichen Provinzen, für Neuvorpommern und Rügen, für Westfalen, für die Rheinprovinz, für Frankfurt a. M., für die Provinz Schleswig-Holstein und die Landgemeindeordnungen für die Provinz Westfalen und die Rheinprovinz enthalten übereinstimmend die Vorschrift, daß alle Diejenigen, welche, ohne im Gemeindebezirke zu wohnen, daselbst Grundbesitz haben, oder ein stehendes Gewerbe betreiben, verpflichtet sind, an denjenigen Lasten Theil zu nehmen, welche auf den Grundbesitz oder das Gewerbe oder das aus jener Quelle fließende Einkommen gelegt sind, und daß dieselbe Verpflichtung den juristischen Personen obliegt, welche im Stadtbezirke Grundeigenthum besitzen, oder ein stehendes Gewerbe betreiben. – Die übrigen Gemeinde-Verfassungsgesetze kennen eine solche Heranziehung der Forensen und juristischen Personen zu den Kommunal-Personalabgaben nicht . Die vorstehend bezeichnete Mannigfaltigkeit der gesetzlichen Bestimmungen über die Vertheilung und ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    12. Dezember , Seite 1
    "...No. 50. Provinzial-Correspondenz. Fünfzehnter Jahrgang. 12. Dezember 1877. Plewna ist gefallen, – diese Kunde, welche der Telegraph soeben durch Europa verbreitet hat, wird als die wichtigste und voraussichtlich folgenreichste Wendung in dem so wechselvollen orientalischen Kriege überall erkannt und gewürdigt. Seit den Julitagen, wo die russische Kriegführung nach ihren überraschenden ersten Erfolgen unerwartet schwere und wiederholte Niederlagen durch Osman Pascha's umsichtige und wuchtige Operationen erlitt, und in ihren Unternehmungen auf dem europäischen Kriegsschauplatze nach allen Seiten gelähmt wurde, ist die allgemeine Aufmerksamkeit unausgesetzt auf Plewna gerichtet geblieben. Osman Paschas gewaltige Thatkraft hatte aus dem vorher unbewehrten Plewna in kürzester Zeit eines der mächtigsten festen Lager geschaffen, zu dessen Bewältigung die Russen im September noch einmal die blutigsten, aber vergebliche Anstrengungen gemacht hatten. Eine Zeit lang schien es, als sollte vor Plewnas plötzlich errich ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    12. Dezember , Seite 2
    "...sie am vollständigsten die wirkliche Intention, die der Verordnung zu Grunde lag, gekannt und getroffen haben. Der Fürst Bismarck hat damals ausdrücklich Veranlassung genommen, die Besorgniß als eine unbegründete zu bezeichnen, daß die Revenüen des Königs Georg dazu dienen möchten, um eine Sparkasse für ihn zu bilden, daß sie dazu benutzt werden möchten, um einen mehr oder weniger großen Theil davon Jahr für Jahr zurückzulegen, er hat vielmehr ausgesprochen, daß zur mittelbaren oder unmittelbaren Abwehr sich stets die Gelegenheit in den betreffenden Landestheilen ergeben würde. Wenn der Mann, der die Maßregel in Vorschlag gebracht hat, der die Maßregel für nöthig erachtete, – wenn der, bevor die Verhandlungen zu Ende waren, rechtzeitig dem Gesetze diese Auslegung giebt, würde man es dann begreifen wollen, wenn die Majorität des Abgeordnetenhauses jemals anderer Ansicht gewesen wäre, daß es nicht eine entsprechende vorbeugende Bestimmung in dieses Gesetz hineingebracht hätte? In der That, mir scheint, das würd ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    12. Dezember , Seite 3
    "...gemeinen Staatsinteressen nutzbar zu machen, entsprochen, andererseits der geschichtlichen Entwickelung und den bestehenden Rechten in Bezug auf dieselben die gebührende Rücksicht dauernd gesichert werden soll. Die in Preußen noch jetzt bestehenden Domstifter Brandenburg, Merseburg, Naumburg und Zeitz stammen – gleich mehreren anderen, welche inzwischen aufgehoben wurden – aus der Zeit der Sächsischen Kaiser. Dieselben sind um die Mitte des X. Jahrhunderts von Kaiser Otto I. gegründet, welchen hierbei die mächtigsten Antriebe der damaligen Epoche leiteten: religiöser Eifer und das Streben nach Besitzergreifung. Das Domstift Brandenburg hat unter preußischer Herrschaft mittelst Allerhöchster Ordre vom 30. November 1826 eine neue Regelung erhalten, und bei dieser sind die Personal- und Vermögensverhältnisse des Stifts in gesetzlich feststehender Weise geordnet worden. Die Verfassung der 3 übrigen Stifter ist wesentlich eine gleichmäßige gewesen. Die Eidesformel verpflichtet die Mitglieder zur Erhaltung und Befö ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    12. Dezember , Seite 4
    "...burg, Merseburg und Zeitz) gelehrte Schulen gegründet waren, welche von den Kapiteln unterhalten wurden und noch jetzt aus deren Revenüen dotirt sind. Die Verwendung der für Kirchen- und Schulzwecke zu bestimmenden Mittel soll nicht absolut auf das Stiftsgebiet beschränkt, sondern die Ausdehnung derselben auf die Provinz Sachsen zugelassen werden. Was die kirchlichen Zwecke betrifft, für welche die Revenüen-Ueberschüsse verwendet werden sollen, so ist die Bestimmung in den Gesetzentwurf aufgenommen worden, daß über die Art der Verwendung durch Königliche Verordnung unter Mitwirkung des Finanz-Ministers bestimmt wird, wodurch dem Finanz-Minister Gelegenheit gewährt ist, darüber zu wachen, daß bei der jedesmaligen Verwendung der überschüssigen Stiftsmittel die allgemeinen Interessen des Staates wahrgenommen werden. Der Landesausschuß von Elsaß-Lothringen ist am vorigen Sonnabend (8.) zum ersten Male seit Erlaß des Gesetzes über die erweiterten Befugnisse desselben zusammengetreten. In der Eröffnungsrede wies de ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    19. Dezember , Seite 1
    "...No. 51. Provinzial-Correspondenz. Fünfzehnter Jahrgang. 19. Dezember 1877. Die Lösung der Krisis in Frankreich. (Uebersicht.) Die inneren Kämpfe, welche Frankreich seit dem jüngsten Frühjahre bewegt und erschüttert haben und welche bis vor wenig Tagen zu einem noch schwereren Zerwürfnisse führen zu müssen schienen, sind unerwartet zu einem Stillstand und einstweiligen Ausgleiche gelangt: der scharfe Gegensatz, in welchen sich der Marschall Mac Mahon zu den Auffassungen und Forderungen der gesammten republikanischen Partei gesetzt hatte, ist von ihm aufgegeben, und der republikanische Standpunkt mit seinen Folgerungen unbedingt zur Anerkennung gelangt. Der Marschall war bei seinem ganzen bisherigen Verhalten davon ausgegangen, daß die Vollmachten, welche ihm von der früheren Nationalversammlung im Gegensatze zu den Bestrebungen des verstorbenen Thiers bis zum Jahre 1880 übertragen worden sind, ihn persönlich zur Vertretung der konservativen Interessen gegenüber den eigentlichen Republikanern verpflichten, und ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    19. Dezember , Seite 2
    "...Rechten und zur Linken ebenso gewillt sind, die Verfolgung ihrer besonderen Pläne so lange zu vertagen und den Ausbruch des Parteieifers zu zügeln. Für die auswärtigen Beziehungen Frankreichs ist der eingetretene Wechsel insofern von Bedeutung, als durch die politische Richtung des neuen Ministeriums und durch die Stellung der maßgebenden Personen desselben manche bisher gehegte Besorgnisse, als könnten gewisse bedenkliche Richtungen und Bestrebungen eine Stütze in der französischen auswärtigen Politik suchen und finden, jetzt als beseitigt gelten können. Zur Eisenbahnpolitik der Regierung. Aus der Rede des Handelsministers Dr. Achenbach bei der Berathung des Eisenbahn-Etats in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 12. Dezember (gegen den Abgeordn. Richter -Hagen, welcher der Regierung vorgeworfen hatte, einen gewaltsamen Druck auf die Privatbahnen, zunächst auf die Berlin-Stettiner Bahn, zu üben, um sie leichter in die Hand des Staates zu bringen). Der Herr Abgeordnete (Richter) ist in einer langen Auseinan ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    19. Dezember , Seite 3
    "...mit den Waffen, sondern auch mit den Künsten des Friedens, mit den Hülfsmitteln, welche Ackerbau, Industrie und Handel zu heben vermögen. Das ist das Ziel, welches das Volk anstreben soll mit uns . Die künftigen Ober-Landesgerichte und Landgerichte. Zur Ausführung der Deutschen Gerichtsverfassung innerhalb der preußischen Monarchie sind dem Landtage zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, der eine für das eigentliche »Ausführungsgesetz«, in welchem die allgemeinen Bestimmungen über die Einrichtungen der künftigen Gerichtsbehörden und über die Gerichtsbeamten nach Maßgabe der in der Deutschen Gerichtsverfassung festgestellten Grundsätze gegeben werden sollen, – der zweite Entwurf in Betreff der Sitze und Bezirke der künftigen Ober-Landesgerichte und Landgerichte. Nach dem Entwurfe des »Ausführungsgesetzes« sollen die Sitze und Bezirke der Amtsgerichte durch den Justizminister, dagegen die Sitze der Landgerichte und der Ober-Landesgerichte durch Gesetz bestimmt werden. Diese örtlichen Organisationen der Landgerichte und ..."
  • Provinzial-Correspondenz
    1877
    19. Dezember , Seite 4
    "...dem Gesetzentwurfe nicht nach den geographischen Grenzen festgestellt, sondern durch Bezeichnung der Landgerichte, aus denen der Bezirk des gemeinschaftlichen Ober-Landesgerichts bestehen soll. Es kommt dabei auch Folgendes in Betracht: Es schweben zur Zeit mit mehreren Bundesstaaten Verhandlungen über die Errichtung gemeinschaftlicher Gerichtsbehörden. Es steht zu erwarten, daß sich einzelne Staaten mit ihren Gebieten oder mit Gebietstheilen den preußischen Organisationen anschließen werden . Umgekehrt wird aber auch Preußen in die Lage kommen, mit einzelnen Gebietstheilen aus dem eigenen Gerichtsverbande auszuscheiden und den in anderen Staaten zu bildenden Gerichten beizutreten. Es empfiehlt sich, dem Gesetze von Hause aus eine solche Form zu geben, welche dasjenige Maß der Beweglichkeit gewährt, welches nach dem derzeitigen Stande der Organisationsarbeiten wünschenswerth erscheinen muß. Die Verwaltung der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont. Der im Jahre 1867 mit Waldeck abgeschlossene Vertrag, durch welche ..."